Außenminister Jordaniens, Indonesiens, Katars, Ägyptens sowie der Vereinigten Arabischen Emirate werfen Israel Verstoß gegen "Status quo" an heiligen Stätten vor
Amman, 31.03.2026 (KAP/KNA) Mehrere islamische Länder sehen die Religionsfreiheit von Muslimen und Christen in Jerusalem verletzt. Israels anhaltende Maßnahmen im Zuge des derzeitigen Krieges, seien ein Versuch, "den historischen und rechtlichen Status quo an muslimischen und christlichen heiligen Stätten in Jerusalem zu verändern", heißt es laut Katholischer Nachrichten-Agentur (KNA) in einer gemeinsamen Erklärung der Außenminister Jordaniens, Indonesiens, Katars, Ägyptens sowie der Vereinigten Arabischen Emirate. Sie wurde am Montagabend veröffentlicht. Konkret verurteilten sie die Verhinderung des Zugangs zu heiligen Stätten wie der Al-Aksa-Moschee und der Grabeskirche.
"Verstoß gegen Status quo"
Die anhaltenden Einschränkungen, die Israel der Religionsfreiheit von Muslimen und Christen in Jerusalem auferlege, seien ein eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht sowie gegen den Status quo. Die heiligen Stätten Jerusalems und das Recht auf freien Zugang müssten respektiert werden. Als Besatzungsmacht verfüge Israel keine Souveränität über Jerusalem, so die Außenminister.
Konkret kritisierten sie, dass Israel Muslimen seit über 30 Tagen den Zugang zum Tempelberg (arabisch Haram al-Scharif) verweigere, auch während des islamischen Fastenmonats Ramadan. Sie wenden sich aber auch gegen die Einschränkungen für Christen bei ihren religiösen Feiern zu Ostern, darunter die Zugangsverweigerung für ranghohe Kirchenführer zum Palmsonntagsgottesdienst in der Grabeskirche. Israels "eskalierende Maßnahmen" gefährdeten den regionalen und internationalen Frieden und die Sicherheit.
Israel forderten sie auf, unverzüglich die Zugangsbeschränkungen zur Jerusalemer Altstadt einschließlich der heiligen Stätten aufzuheben. Die internationale Gemeinschaft müsse Israel durch eine entschiedene Haltung dazu zwingen, seine anhaltenden Verstöße gegen die Unantastbarkeit der islamischen und christlichen Heiligtümer einzustellen.
Auch Klagemauer für Öffentlichkeit geschlossen
Aufgrund der Kriegssituation und der vom israelischen Heimatfrontkommando erlassenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens hatte die israelische Regierung Ende Februar beschlossen, dass die Heiligen Stätten in der Jerusalemer Altstadt für die allgemeine Öffentlichkeit der Gläubigen geschlossen bleiben. Dies betrifft u. a. die christliche Grabeskirche und den Tempelberg, aber auch die Klagemauer, die Juden als heiligen Ort des Gebets nutzen.
Israel beansprucht Jerusalem als ungeteilte Hauptstadt unter israelischer Souveränität, während der völkerrechtliche Status der Stadt international als ungeklärt gilt. Zahlreiche Staaten erkennen die israelische Souveränität über den Osten der Stadt nicht an.
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